Willkommen auf der Lernplattform des Ewigen Bundes
Die Orientierungsstufen vermitteln allen an der Lösung der deutschen Frage Interessierten das not-wendige Basiswissen. Sämtliche Aussagen, Informationen und Erklärungen sind mit Originalquellenangaben belegt. Eine eigenständige Überprüfung ist ausdrücklich erwünscht.
OS 1 – Wo bin ich? Die deutsche Staatlichkeit
Das Deutsche Reich besteht mit seiner Verfassung vom 16. April 1871 im Gebietsstand vom 27. Juli 1914 und im letzten gültigen Rechtsstand vom 27. Oktober 1918 fort. Es ist jedoch mangels staatlicher Organe handlungsunfähig und seit 1918 durch auf deutschem Boden immer wieder errichteten Staatssimulationen fremdverwaltet.
OS 2 – Wer bin ich? Mensch oder Person, deutsch oder Deutscher
Wie wird aus einem neugeborenen Menschen mittels Geburtsurkunde und später durch Ausstellung des Personalausweises eine Person, die Treuhänder ihrer eigenen Firma im Handelsrecht ist? Auf welch hohem Standard im Vergleich zu heute war die Volkswohlfahrtspflege im Deutschen Reich?
OS 3 – Was gilt hier? Das Rechtskonstrukt
Wie wird die deutsche Frage geklärt? Der fehlende Friedensschluss zum sog. ersten Weltkrieg und die Gültigkeit der Verfassung von 1871 sind die Schlüssel, um den seit 1914 herrschenden Kriegs- und Belagerungszustand aufzuheben und die Militärverwaltung zu beenden.
OS 4 – Der VHD. Legitimation und Status quo
Struktur und Funktionsweise des Vaterländischen Hilfsdienstes als Antwort auf Fragen nach dem Lösungsweg zurück zu handlungsfähigen staatlichen Organen und staatlichen Verwaltung des Deutschen Reiches. Was sind gesetzliche Grundlage, Einsatzmöglichkeiten, Nutzung und Ziele des VHD?
OS 5 – RuStAG und der Nachweis der eigenen Staatsangehörigkeit
Die wichtigsten Regeln des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, erklärt an einigen Beispielen zur Ableitung der Staatsangehörigkeit mit hilfreichen Hinweisen zur Beschaffung der notwendigen Urkunden.
Die erfolgreiche Absolvierung des Kurses ist verpflichtend für alle, die sich zu einer aktiven Mitarbeit im VHD entschließen.